AGB
I. Allgemeines - Geltung der Bedingungen
Wir schliessen Verträge ausschliesslich unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, sie wurden von EMA Graphics vor Vertragsschluss ausdrücklich bestätigt. Sie gelten dann nur für den jeweiligen Vertrag, für den sie vereinbart wurden. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
II. Angebot und Vertragsschluss
Mit dem Absenden einer Bestellung macht der Kunde EMA Graphics ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Mit Zugang der Auftragsbestätigung der EMA Graphics per E-Mail beim Kunden kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Sofern nicht Vorauszahlung des Kunden vereinbart ist, wird der Auftrag durch EMA Graphics nur ausgeführt, wenn und sobald die vom Kunden ausgedruckte und unterzeichnete Auftragsbestätigung bei der EMA Graphics eingetroffen ist. Wird vom Kunden eine abweichende Lieferanschrift angegeben, so kommt der Vertrag gleichwohl mit dem Kunden zustande. So weit der Kunde lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann mit dem Dritten zustande, wenn die Vollmacht vorgelegt wurde und EMA Graphics den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat. In allen sonstigen Fällen ist die abweichende Lieferanschrift für das Zustandekommen des Vertrages unbeachtlich. EMA Graphics behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge ausserordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten rechts- oder sittenwidrige Inhalte gemäss schweizerischem Recht ergeben. Die EMA Graphics ist nicht verpflichtet, Aufträge des Kunden selbst auszuführen, sondern kann die Bestellungen durch Dritte (Subunternehmen) ausführen lassen.
III. Preise und Rechnungslegung
Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise beinhalten Verpackung, Fracht, Porto und die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten nach Vertragschluss unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind werden gesondert berechnet. Die Kosten für den Versand beinhalten die einmalige Versendung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. EMA Graphics versendet Rechnungen ausschliesslich per E-Mail. Diese Rechnungen berechtigen uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug, sofern sie unverändert ausgedruckt und in den Geschäftsbüchern aufbewahrt werden. Mit seinem Angebot erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Form der Übermittlung der Rechnung. Die Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung.
IV. Liefer- und Leistungszeit
Angegebene Lieferzeiten gelten nur für Lieferungen innerhalb der Schweiz. Alle angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Ein Fixtermin muss von EMA Graphics ausdrücklich als solcher bezeichnet und vereinbart worden sein. Regelmässig sind angegebene Liefertermine Angaben für geplante Auslieferungstermine. Die Lieferzeit beginnt nach Versendung der Auftragsbestätigung - bzw. im Kreditgeschäft nach Eingang der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung bei der EMA Graphics - an dem Werktag, an dem bis 12 Uhr alle für die Produktion notwendigen Daten bzw. Vorlagen bei EMA Graphics eingegangen sind. Die Lieferzeit ist in Werktagen angegeben. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Sofern keine Vorleistungspflicht von EMA Graphics vereinbart worden ist, besteht für die EMA Graphics vor Eingang der Zahlung jedoch in keinem Falle eine Lieferverpflichtung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. Wird der vereinbarte Liefertermin durch die EMA Graphics nicht eingehalten, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder weiterhin die Erfüllung verlangen. Die EMA Graphics haftet in keinem Falle für allfälligen Verspätungsschaden oder für ein allfälliges Erfüllungsinteresse des Kunden, es sei denn, die EMA Graphics habe den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der EMA Graphics die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse) und ausserhalb des Willens der EMA Graphics liegen sowie nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichen Einfluss sind, auch wenn sie bei Lieferanten der EMA Graphics oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die EMA Graphics auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die EMA Graphics, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird die EMA Graphics von der Leistungspflicht frei. EMA Graphics hat dem Kunden die Hindernisse unverzüglich anzuzeigen.
V. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter der EMA Graphics geschieht. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die die EMA Graphics nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
VI. Druckdaten, Prüfungspflicht
Die EMA Graphics führt alle Druckaufträge ausschliesslich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschliesslich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an EMA Graphics sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Eine Überprüfung der Druckdaten durch die EMA Graphics erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Kunde. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die von EMA Graphics verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten von EMA Graphics. Der Kunde erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann die EMA Graphics die Daten konvertieren. Bei Konvertierung von RGB-Daten oder ICC Farbprofilen kommt es naturgemäss zu Farbabweichungen vom Original. Die Haftung für derartige Farbabweichungen liegt ausschliesslich beim Kunden. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich, das die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.
VII. Beanstandungen
Die Ware ist sofort nach deren Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt bei der EMA Graphics anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige an. Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind. Geringfügige Farbabweichungen oder Farbabweichungen unterschiedlicher Produktionen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei EMA Graphics gedruckt wurde. Handelsübliche Fehl-, Minder- oder Mehrlieferungen bis 10 % der bestellten Auflage sind vom Kunden hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall zumutbar sind. Berechnet wird die gelieferte Menge.
VIII. Gewährleistung
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat die EMA Graphics – nach ihrer Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Lässt die EMA Graphics eine ihr gesetzte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen. Die EMA Graphics haftet für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware. Hat ein Teil der Lieferung Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware, es sei denn, es liegt ein derartig schwerwiegender Mangel vor, der eine Annahme der gesamten Ware unzumutbar macht. Die Unzumutbarkeit ist durch den Kunden nachzuweisen. Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt ein Jahr.
IX. Haftung
Die EMA Graphics haftet nur für Schäden, die am Liefergegenstand (direkte Schäden) entstanden sind. Die EMA Graphics haftet jedoch nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (indirekte Schäden); insbesondere nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. In jedem Fall trifft die EMA Graphics nur eine Haftung für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Soweit die Haftung der EMA Graphics ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
X. Eigentum, Archivierung, Urheberrecht
Die von der EMA Graphics zur Herstellung hergestellten und eingesetzten Druckträger bleiben in deren Eigentum. Alle Waren sind bist zur vollständigen Bezahlung Eigentum von EMA Graphics. Die Erzeugnisse von EMA Graphics werden ausschliesslich auf Grund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden in den übermittelten Druckdaten erstellt. EMA Graphics hat auf den Inhalt der Druckerzeugnisse keinen Einfluss. Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt. Der Kunde haftet alleine dafür, dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und die Inhalte seiner Drucksachen nicht gegen geltendes Recht der Schweiz verstossen. Der Kunde stellt die EMA Graphics, soweit diese wegen der Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen, durch die Verwendung der vom Kunden überlassenen Daten in Anspruch genommen wird, schadlos.